COVID-19: Maßnahmen in Apotheken – TEIL 2
Wer schützt hier wen wann wovor?
In erster Näherung ist das einfach: „WIr“ schützen „uns“ und „einander“ „jetzt“ vor „dem Coronavirus“. In zweiter Näherung wird das schon komplizierter, aber dazu komme ich noch nach und nach, bzw. werde das dann als letzten Beitrag der Serie zusammenfassen. Beginnen wir mit dem „Wer“ in erster Näherung:
Im ersten Ansatz und aus SIcht der Apotheke versucht sich das Apothekenpersonal vor Ansteckung durch einen noch nicht als solchen identifizierten COVID-Kunden zu schützen – identifizierte Infizierte und alle Verdachtsfälle sind ohnehin in Quarantäne. Das ist legitim, denn in der Apotheke kann nur ‚unangesteckt‘ weitergearbeitet werden, nicht weil die Erkrankung notwendigerweise schwer verläuft, und somit Arbeitsunfähigkeit bedingt, sondern weil das Epidemie-Gesetz das so fordert. Nicht angesteckt werden gestaltet sich bei dynamisch steigenden Infektionsraten zunehmend schwieriger und verlangt bei der Erreichung gewisser ‚Meilensteine‘ zunehmend drastischere Maßnahmen.
Dazu geben Experten und unsere Kammer Richtlinien heraus. Auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene treffen dann letztlich die verantwortlichen Politiker Entscheidungen, z.B. wie weit und wie lange das öffentliche und ökonomische Leben eingeschränkt wird. In der Apotheke obliegt es uns die Tauglichkeit der für uns formulierten Richtlinien einzuschätzen.
Auf individueller Ebene gilt: Der Schutz vor Ansteckung – egal ob in der Apotheke oder sonstwo – ist insgesamt einfacher solange alle darauf vertrauen können, dass ALLE die richtigen Maßnahmen kennen und umsetzen. Anders gesagt: Schutz vor Ansteckung für Personen in der Apotheke – Kund*innen und Personal – (aber klarerweise auch an anderen Orten) ist von JEDER jeweils dort anwesenden Person zu erbringen.
Eine exzellente Maßnahme besteht z.B. darin gar nicht in die Apotheke (oder einen anderen Ort mit vielen Menschen auf einem Haufen) zu gehen wenn man zu dem am meisten gefährdeten Kollektiv mit den Merkmalen weit fortgeschrittenes Alter, schwere Grunderkrankungen, schwache Konstitution gehört.
OK, und wie soll DAS jetzt funktionieren? Ganz einfach: indem die Arzneimittel-Besorgung für die zu behandelnden Grunderkrankungen der älteren Risikogruppe durch eine jüngere Person erfolgt, für die im Fall einer Erkrankung an SARS-CoV-2 aller Wahrscheinlichkeit nach (und wir reden immer von Wahrscheinlichkeiten) kein Bett auf der Intensivstation nötig ist (mit Einschränkungen – ich sage mal ‚Viruslast‘; was das heißt, dazu komme ich noch), sondern das eigene Bett zuhause ausreicht.
Diese Hilfestellung kann durch ein jüngeres Familienmitglied erfolgen, einen Hilfsdienst, eine/n Freiwillige/n, oder, wenn weder noch verfügbar ist, in Form einer Belieferung durch UNS, die Apotheke. Echt, wir haben KEIN PROBLEM DAMIT.
In unserem gegenwärtigen Arbeits-Alltag sehen wir das schon sehr weitgehend umgesetzt, worüber wir echt happy sind! (❤, ?, ❤, ?) – Weil es das Richtige ist um die Schwächsten und Gefährdetsten wirkungsvoll zu schützen.
Wer also zur Hochrisiko-Gruppe zählt: Keine falsche Scheu bei der Inanspruchnahme von Hilfe! Das Argument: „Wenn’s mich erwischt ist das eh wurscht, ich bin alt.“ ist fehlgeleitet. Warum? Nicht nur weil es der Fürsorge für sich selbst entbehrt, sondern auch der Fürsorge für andere. Denn, wenn eine vermeidbare Infektion mit darauf folgenden, schweren Krankheitsverlauf eintritt, dann könnte möglicherweise ein Bett auf der Intensivstation nötig werden, was kein Problem ist solange es nicht nur davon, sondern auch Personal genug gibt.
Entscheidend ist, dass genügend nicht erkrankte Leute in der Lage sind die erkrankten oder gefährdeten zu versorgen. Und dafür tragen wir alle Verantwortung.
Einfache Maßnahmen zur Vermeidung einer Virus-Infektion, auf deren Umsetzung wir in der Apotheke bestehen um unserer Verantwortung gerecht zu werden, stelle ich in TEIL 3 dieser Blog-Mini-Serie vor.